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Gastromitarbeiter fordern Rettungsschirm

Wann das Gastgewerbe wieder "öffnen" darf, ist bisher noch völlig unklar. Deshalb werden die Forderungen nach raschen Nachbesserungen bei den Hilfspaketen immer lauter. Nun schalten sich auch die Betriebsräte und Gesamtbetriebsräte aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe (u.a. von Dinea Gastronomie, Nordsee, Steigenberger Hotels, Dorint, Maritim, Starbucks, Aramark, Sodexo) ein. Sie fordern in einem offenen Brief an den Bundestag, einen Rettungsschirm für die Branche, der auch den über 1 Million sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu Gute kommt.

Konkret heißt es, dass das Kurzarbeitergeld auf mindestens 80 bzw. 87 Prozent aufgestockt werden müsse. Auch andere Rettungspakete, die momentan diskutiert werden, zielten auf die Hilfe für Unternehmen ab und umfassten nicht die Beschäftigten des Gastgewerbes. 

Mit Unterstützung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sei es einigen Betriebsräten gelungen, Aufstockungsregelungen zum Kurzarbeitergeld zu vereinbaren. Jedoch sei der zuständige Arbeitgeberverband DEHOGA nicht bereit, so heißt es in einem Seitenhieb in dem Brief, "gemeinsame tarifvertragliche Lösungen für die oft kleinteilige Betriebsstruktur im Gastgewerbe zu finden".

Die NGG bezieht in Form ihres Vorsitzenden Guido Zeitler abseits des offenen Briefes Stellung. So begrüße die NGG zwar die milliardenschweren Hilfen für Unternehmen, die ohne eigenes Verschulden in Zahlungsnot geraten sind. Aber man erwarte auch ein klares Signal vom am Mittwoch tagenden Koalitionsausschuss. Dieser dürfe nicht nur wie angekündigt Hilfen für die Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes beraten und auf den Weg bringen, sondern müsse auch die Menschen über diese schwierige Zeit retten. "Für die Beschäftigten des Gastgewerbes reichen 60 oder 67 Prozent des Kurzarbeitergeldes nicht für ein existenzsicherndes Leben. Eine Köchin in Berlin mit 920 Euro netto oder ein Kellner in Hamburg mit ca. 820 Euro Kurzarbeitergeld können kaum ihre Mieten davon bezahlen. Diese Menschen dürfen nicht in Hartz IV landen.“ 

 

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