Mit Beschluss vom 27. Januar 2015 hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerden der Gesellschafter der Privatbrauerei Gaffel Becker & Co. oHG zurückgewiesen. Damit ist die Abberufung von Heinrich Becker als Geschäftsführer rechtskräftig: Der 68jährige muss nun seinen Schreibtisch ein halbes Jahr früher als geplant räumen. Zugleich bestätigte das oberste Gericht seinen Sohn Heinrich Phlipp Becker als Geschäftsführer des Kölschbrauers.
Entgegen der Auffassung von Minderheitsgesellschfter (38%) Johannes Becker hat der Bundesgerichtshof auch bestätigt, dass Heinrich und Heinrich Philipp Becker Gesellschafter (47 und 15 Prozent der Anteile) der Gaffel bleiben können. In diese Kerbe wollen Johannes Becker und sein Anwalt Michael Falter (Bridgehouselaw) mit einer weiteren Ausschlussklage beim Landgericht Köln schlagen.