Das Oberlandesgericht Köln hat in dem anhängigen Verfahren um die Gesellschaftsauflösung der Privatbrauerei Gaffel Becker OHG im mündlichen Hauptverfahren nun die Eckpunkte für das anstehende Urteil zum 18. Dezember mitgeteilt.
Demnach wird die Gesellschaft – wie von Johannes Becker sen. angestrebt – nicht aufgelöst, sondern der Richter Burkhard Gehle setzt auf die nächste Generation: So soll Gaffel-Gesellschafter Heinrich Becker sen. von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden. Eine Versteigerung der Brauerei allerdings, wäre damit auch vom Tisch.
Demnach bliebe der verfeindete Bruder Johannes B. aus der Geschäftsführung draußen. Heinrich Philipp Becker bliebe bei der heutigen Konstellation über, auch für T & L-Gf Johannes Becker jun. dürften dann die Türen bei der Brauerei geöffnet sein. Das über den Bundesgerichtshof anfechtbare Urteil ist salomonisch: Ein Teilerfolg bzw. -Niederlage für beide Seiten. Dementsprechen zeigten sich beide Parteien unglücklich darüber.