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Gaffel: L & T darf nicht offenlegen

Die Gaffel-Brauerei bzw. ihre Mehrheitseigner Heinrich Becker und Heinrich Philipp Becker haben sich gerichtlich gegen den Bruder und Miteigentümer Johannes und dessen Sohn Johannes Becker Junior durchgesetzt: Die mit Gaffel mit 25,1 Prozent verbundene Lütticke & Tschirschnitz Gmbh darf Bücher und geschäftliche Interna einem möglichen Käufer nicht offenlegen (Due Diligence).

 

Damit hat das OLG Köln einem Antrag der Gaffel-Brauerei auf einstweilige Verfügung stattgegeben und eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Köln aufgehoben. Johannes Becker jun. hält über eine von ihm kontrollierte Gesellschaft mit 74,9 Prozent an L & T.

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