Als Johannes Becker mit einem Paukenschlag aus der Geschäftleitung der Kölschbrauerei entfernt wurde, erhöhten prompt sein Bruder Heinrich und dessen Sohn Heinrich PhilippBecker ihr Gehalt. Dies drastisch: Heinrich Becker von 92.032,56 Euro auf 210.000 Euro und Heinrich Phlipp von 110.000 auf 180.000 Euro. Das Kölner Landgericht hat nun gestern eine Klage von Johannes Becker dagegen abgewiesen und die Gehaltserhöhungen als rechtens erklärt. Zehn Jahre lang hätte es keine Gehaltserhöhungen in der Geschäftsleitung der Brauerei gegeben und branchenüblich werde viel mehr gezahlt, so die dritte Kammer des Landgerichts (17.07.2009, 09.55 Uhr)