Freiburg darf nun doch nicht pauschal von Freitag bis Montag das Trinken von Alkohol an öffentlichen Plätzen verbieten. 18 Monate nach der Einführung hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim das Verbot jetzt wieder gekippt. Begründung: Die Formulierung sei zu pauschal.
Der Jurastudent John Philipp Thurn hatte gegen die sogenannte Bermudadreieck-Regelung geklagt. „Nicht jeder, der trinkt, wird deswegen zum Schläger", hatte Thurn argumentiert. Das örtliche Polizeigesetz war geändert worden, um die zunehmende Gewalt in der Gesellschaft in den Griff zu bekommen. (28.07.2009, 11:56 Uhr)