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EuGH verurteilt Müffel-Deutschland

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland wegen massiver Gewässerverunreinigungen verurteilt. Über Jahre habe die Bundesregierung zu wenig gegen Nitrate im Grundwasser unternommen, stellten die Luxemburger Richter nun fest (Urt. v. 21.06.2018, Az. C-543/16). Die Klage wurde allerdings bereits 2016 eingereicht; im März 2017 hatte der Bundesrat zwar einer Novellierung des Düngegesetzes zugestimmt, das kam den Richtern aber zu spät. Der EuGH stellt mit Blick auf das Jahr 2016 fest, dass die Bundesregierung ihren Verpflichtungen bis dato nicht nachgekommen sei.

Die sogenannte Nitrat-Richtlinie (91/676/EWG) der EU schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen müssen, um besonders gefährdete Gebiete vor einer Überlastung zu schützen. Bereits 2014 hatte die Kommission die Bundesregierung deshalb abgemahnt. In einem Bericht von 2016 gestand die Bundesregierung allerdings noch ein, dass an 28 Prozent der Grundwasser-Messstellen in Deutschland die EU-Grenzwerte überschritten werden. 

Für die deutsche Getränkeindustrie wird die Qualität des Grundwassers in einigen Bereichen zunehmend zur Überlebensfrage. Immer mehr Brunnen und Brauereien bohren neue Tiefbrunnen, um noch an sauberes Wasser zu kommen; das noch vor Jahren belächelte, vom Neumarkter Lammsbräu-Inhaber Franz Ehrnsperger initiierte Label "Bio-Mineralwasser" ist inzwischen deutlich salonfähiger geworden.

Wie es zum Luxemburger Urteil heißt, ist der EU-Kommission vorbehalten, Deutschland Strafzahlungen aufzubrummen, wenn die Situation sich nicht bessert.

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Florian Schörghuber

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