Ein städtisch verordnete Bierpreisdeckelung auf dem Oktoberfest ist nicht unbedingt ein Verstoß gegen das Kartellrecht. Das Landeskartellamt Bayern halte es für rechtlich zulässig, den Bierpreis auf der Wiesn von 2017 bis 2019 auf 10,70 Euro/Mass einzufrieren, ließ am heutigen Montag das Münchner Wirtschaftsreferat verlauten. Allerdings müsse die Stadt, so zitiert das Referat sinngemäß das Kartellamt, regelmäßig prüfen, ob der Höchstpreis noch angemessen sei. Festwirte dürften natürlich gern unter dem festgeschriebenen Preisniveau bleiben, wenn sie möchten.
Daraus folgert erst einmal noch nichts; voraussichtlich erst im Mai will der Wirtschaftsausschuss der Stadt über einen Antrag des Wiesnchefs und 2. Bürgermeisters Josef Schmid (CSU) über eine entsprechende Deckelung entscheiden. Die Wiesnwirte stemmen sich erwartungsgemäß gegen eine solche Deckelung; auch bei der regierenden SPD war man über den Vorstoß Schmids not amused. Der allerdings beinhaltet auch die Forderung nach einer Umsatzpacht, mit der die höheren Sicherheitskosten bezahlt werden sollen. Dafür soll die Wiesn einen Tag länger dauern.