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Edeka und Tengelmann: Klatsche vor Gericht

Das OLG Düsseldorf hat heute die Beschwerde von Edeka und Tengelmann gegen ein 2015 von den Kartellbehörden ausgesprochenes Fusionsverbot abgewiesen. Das Verbot war später durch eine Sondererlaubnis des damaligen Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) außer Kraft gesetzt worden, Edeka hatte daraufhin die meisten Kaiser´s Tengelmann-Filialen übernommen. Der Rest ging an die Rewe. Zum heutigen Urteil wurde keine Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen; Edeka/Tengelmann könnten wiederum dagegen mit einer Nichtzulassungsklage vorgehen. Das Düsseldorfer Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

 

Edeka wollte mit der Beschwerde vor allem gerichtlich klären lassen, ob Fusionsverbote wie das seinerzeitige gerichtlich prinzipiell anerkannt werden oder ob künftig weitere Fusionen wie die mit Tengelmann möglich wären. Tengelmann wiederum erhoffte sich durch ein entsprechendes Urteil eine rechtliche Grundlage für Schadenersatzforderungen gegen die öffentliche Hand.

 

Das OLG Düsseldorf dürfte in naher Zukunft auch über den Einspruch diverser Brauereien und Konzerne (u.a. Radeberger, Carlsberg) gegen die vom Kartellamt erlassenen Bußgeldbescheide bgzl. des vermeinlichen "Bierkartells" entscheiden. Auch deshalb wurde die heutige Verhandlung in der Branche mit Aufmerksamkeit verfolgt.

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