Der Haustrunk für die Angestellten der deutschen Brauindustrie wird wohl auch weiterhin steuerbefreit bleiben. Entsprechende Weichen wurden laut INSIDE-Informationen im Bundesfinanzministerium gestellt. Dort hatte sich u.a. Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger entsprechend geäußert. Eine Abschaffung der privilegierten, ergo biersteuerbefreiten Abgabe des Haustrunks an die Angestellten steht damit wohl erst mal nicht mehr zur Debatte.
Ausgelöst wurde die zuletzt scharf geführte Kontroverse durch den 27. Subventionsbericht der Bundesregierung, der u.a. vorsah, die Biersteuerbefreiung zusammen mit den Ländern prüfen zu lassen. Die Finanzministerien der Länder wurden daraufhin aufgefordert, sich bis 13. Dezember zu äußern.
Im Gesamtjahr 2018 wurden in Deutschland laut Statistischem Bundesamt 130.819 hl Bier als Haustrunk abgegeben. Bei einem Biersteuersatz von im Schnitt 9,5 Euro/hl ergibt sich daraus nach der Biersteuerbefreiung ein Verlust von rund 1,25 Mio Euro für alle Bundesländer zusammen. Ungeachtet der eher marginalen Summe hatte das Thema zuletzt hohe Wellen geschlagen. Vor allem die Brauer befürchteten, am Ende auf Mehrkosten sitzen zu bleiben; andernorts kursierten Ängste, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU) könnte am Ende ganz auf eine Abschaffung des Haustrunks drängen.
Zuletzt hatte auch die Geschäftsführung des Deutschen Brauer-Bundes ihre Lobby-Aktivitäten verstärkt und in Schreiben an das Finanzministerium darauf verwiesen, dass eine Besteuerung des Haustrunks lediglich einen einzelnen Wirtschaftszweig treffe, und das ohne jede Lenkungswirkung.