Die eng mit der Mehrweg-Allianz verbundene Deutsche Umwelthilfe (DUH) verstößt laut einem heute ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs mit ihren Klagen und Abmahnungen nicht gegen geltendes Recht. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gibt es laut BGH keine Anhaltspunkte (Az. I ZR 149/18).
Der Richterspruch ist auch insofern interessant, als die DUH erhebliche Einnahmen aus den Abmahnungen generiert (laut eigenem Jahresbericht 2017 mit knapp 2,2 Mio Euro rund ein Viertel aller Einnahmen). Nach eigenen Angaben mahnt die DUH jede Woche etwa 30 Verstöße ab und führt rund 400 Gerichtsverfahren im Jahr durch. Immer wieder ventilierten vor allem Interessengruppen, mit denen sich die DUH anlegte, Zweifel an deren Gemeinnützigkeit. Massiv unter Beschuss geriet die DUH zuletzt u.a. nach Dieselfahrverboten, die sie für deutsche Großstädte durchsetzte.
Eine historisch enge Kooperation gibt es hingegen zwischen der DUH und dem Getränkefachhandel. Die „Mehrweg-Allianz“ mit ihren Beteiligten Deutsche Umwelthilfe (DUH), Stiftung Initiative Mehrweg (SIM), Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels (BV GFGH), Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels (VDGE), Verband Private Brauereien Deutschland und Verband Pro Mehrweg hatte erst kürzlich ihre alte Forderung nach einer Lenkungsabgabe - ergo eine Art Strafsteuer - von mindestens 20 Cent für Einwegplastikflaschen und Dosen zusätzlich zum bestehenden Pfand erneuert (unser Bericht).