Nach teils heftigen Reaktionen auf sein "Schwarzbuch gastronomischer Veranstaltungen" hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Niedersachsen nun eine zweite Auflage des umstrittenen Werkes vorgelegt (online als pdf). Darin enthalten ist nun u.a. der Hinweis, dass "gastronomische Aktivitäten in Niedersachsen" aufgeführt worden seinen, die in den dortigen Regionen als "wettbewerblich grenzwertig wahrgenommen" worden seien - ohne eine "rechtliche Bewertung der Veranstaltungen".
Das Schwarzbuch wurde laut eigener Dehoga-Darstellung als "Hilferuf" veröffentlicht, mit dem "Politik und Verwaltung, aber auch die Veranstalter im rechtlichen Graubereich durchgeführter Spontan- und Gelegenheitsgastronomie" aufgefordert werden, "Maßnahmen zu entwickeln, die sicherstellen, dass ein gerechter Wettbewerb eingehalten wird". Dazu zählt die Dehoga u.a. namentlich genannte Dorfgemeinschaftshäuser, Sportheime, aber auch z.B. eine vom Edeka-Markt Tiedemann in Oldenburg durchgeführte "Old Beck´s-Party" auf einem öffentlichen Dorfplatz oder ein "Geflügelschießen mit Alkoholausschank" des Schützenvereins Axstedt. Die Reaktionen auf den Bericht waren erwartungsgemäß gemischt ausgefallen.