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Corona: Schadensersatz für Wirte?

Der Berliner Anwalt Wolfgang Schirp von der Kanzelei Schirp und Partner geht davon aus, dass Gewerbetreibenden und Gastronomen durch die sog. "Nicht-Störerhaftung" im Polizeigesetz, Ansprüche auf Schadensersatz haben. Zumindest die Fixkosten der Gastronomen und Hoteliers wären demnach gedeckt. Entsprechende Anspruchsschreiben seien bereits an diverse Bundesländer verschickt, so der FDP-nahe Anwalt gegenüber der Neuen Westfälischen.

Auch die Dehoga prüft die Ansprüche, Geschäftsführerin Regine Tönsing sieht allerdings "noch nichts spruchreif" und mahnt aber zu Besonnenheit.

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