In Sachen Kurzarbeitergeld gibt es Zoff zwischen Dehoga und NGG. In einer Veröffentlichung des Dehoga-Bundesverbandes heißt es, der Dehoga habe bereits in der letzten Woche der Gewerkschaft NGG den Vorschlag zu einem Tarifvertrag Kurzarbeit unterbreitet. Die NGG habe jedoch verlangt, dass die Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent des Nettoeinkommens aufstocken und bis zwei Monate nach Ende der Kurzarbeit auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten.
Viele gastgewerbliche Betriebe, heißt es, seien bereits ganz oder weitgehend geschlossen, tausende Betriebe stünden kurz vor der Insolvenz. „In einer solchen Situation", so der Dehoga, "wäre es absolut unverantwortlich von uns als Verband, den Unternehmen durch einen Tarifvertrag mit hohen Zuschusszahlungen weitere finanzielle Lasten aufzubürden und Handlungsspielräume zu nehmen“.
Erst vor kurzem hatte sich die NGG mit dem Bundesverband der Systemgastronomieauf eine Art Corona-Schutztarifvertrag geeinigt. Beschäftigten in Betrieben, in denen auf Grund des Coronavirus in Kurzarbeit gearbeitet wird, sollen damit vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt werden, und zwar zwei Monate über die Laufzeit der Kurzarbeit hinaus. Außerdem wird der Lohn der betroffenen Mitarbeiter von den Arbeitgebern auf mindestens 90 Prozent des normalen Nettolohns aufgestockt. Mit dem Dehoga gibt es in dieser Hinsicht noch keine EInigung.