Die Carlsberg Brauerei hat laut NGG in zwei Verfahren vor dem 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) eine Schlappe einstecken müssen. Das BAG hält die Differenzierung bei den Zuschlägen für Nachtarbeit in regelmäßigem Schichtbetrieb und bei unregelmäßiger Nachtarbeit demnach für unzulässig.
Auf Arbeitnehmerseite steht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Deren stellvertretender Vorsitzender Freddy Adjan: „Das BAG hat unseren klagenden Mitgliedern höhere Nachtschichtzuschläge zugesprochen. Das ist ein erstes wegweisendes Urteil und ein Etappensieg."
Zwei weitere Verfahren gegen die CCEP Deutschland bezüglich der Anwendbarkeit des Manteltarifvertrages Erfrischungsgetränke Ost über einen Unternehmenstarifvertrag hat das BAG dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Bundesweit sind laut NGG noch Tausende Verfahren im Rahmen von Tarifverträgen der NGG mit Arbeitgeberverbänden der Ernährungsindustrie bei Arbeits- und Landesarbeitsgerichten anhängig. Noch liegen keine schriftlichen Urteilsbegründungen vor.