Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat beim Bundesgerichtshof Rechtsbeschwerde gegen die Einstellung des Kartellverfahrens gegen Carlsberg eingelegt. Anfang April hatte das OLG Düsseldorf das Verfahren gegen Carlsberg wegen Verjährung eingestellt.
Nur noch Carlsberg und der ehemalige Vorstandschef Wolfgang Burgard hatten gegen die Bußgelder des Bundeskartellamts Einspruch erhoben. Der Staatsanwalt forderte zuletzt ein Bußgeld von 250.000.000 Euro. Das entsprach einer Vervierfachung der ursprünglichen Kartellbuße von 62 Mio Euro. Und auch Burgard sollte noch mehr zahlen - nämlich 300.000 Euro. Mit der Einstellung Anfang April gingen sowohl Carlsberg als auch Burgard straffrei aus.