Das nächtliche Verkaufsverbot für Alkohol an Ladengeschäften in Baden-Württemberg bleibt bestehen; das Bundesverfassungsgericht hat gestern die Verfassungsbeschwerde einer Tankstellenbetreiberin abgewiesen. Ausnahmen sind nach wie vor z.B. an Flughäfen oder bei Volksfesten - auch deshalb, weil dort, so das Gericht, die Polizeipräsenz und die soziale Kontrolle größer seien.
(13.10.2010, 09;24 Uhr)