Die Biersteuermengenstaffel von 2003 wird vorerst nicht in ihrer damaligen Fassung wiederhergestellt. Ein entsprechender Antrag Bayerns wurde heute im Bundesrat abgelehnt. Vor wenigen Tagen hatte der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates dem Antrag noch mit knapper Mehrheit zugestimmt.
Zu Anfang 2004 waren die Steuerermäßigungen für kleinere Brauereien im Rahmen der Biersteuermengenstaffel jeweils um bis zu 36% reduziert worden. Dagegen gab es immer wieder Proteste. Im Dezember 2018 hat das Bundesverfassungsgericht zwar entschieden, dass das Haushaltsbegleitgesetz formell verfassungswidrig zustande gekommen war. Geändert wurde jedoch nichts und Geld gab es auch nicht rückwirkend zurück, weil das Gericht die Regelungen von 2004 für anwendbar erklärte. Ein Sturmlauf der Brauer blieb - bis heute - ohne Erfolg.
Bei der heutigen Sitzung des Bundesrates wurde das Corona-Steuerhilfegesetz beraten. U.a. soll es vom 1.7.20 bis 30.6.2021 eine befristete Reduzierung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie von 19 auf 7% geben - bei Speisen.