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Bund verbannt Einweg aus allen Amtsstuben

Zeitgleich zu den ersten Konsultationen von Ökopol mit den Verbänden hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine politische Steilvorlage aus Berlin für Werbung in eigener Sache genutzt. Dass Bundesbehörden künftig weitgehend auf Einweg-Plastikflaschen oder Getränkedosen verzichten müssen, wertet die DUH naturgemäß als einen „großen Erfolg im Kampf gegen umwelt- und klimaschädliche Einwegprodukte“. Von Seiten der Einwegverbände kam auch Unverständnis – weniger über die Sache an sich als über den gewohnt rüden Ton, der die Diskussionen um Einweg mittlerweile begleitet.

Grundlage der Verordnung ist indes die soeben veröffentlichte Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen („AVV Klima“). Dort heißt es in Anlage 1: sofern eine Beschaffung „nicht ausnahmsweise aus Gründen des öffentlichen Interesses dringend geboten ist“, dürften u.a. „Mineralwasser, Bier, Säfte, Milch und Erfrischungsgetränke in Einwegverpackungen (mit Ausnahme von Kartonverpackungen, Schlauchbeutelverpackungen und Folien-Standbeuteln), wobei dies auch für mit Pflichtpfand belegte Einwegverpackungen gilt, Einweggeschirr und Einwegbesteck in Kantinen und Mensen sowie bei  Großveranstaltungen“ nicht beschafft werden. Die Vorschrift tritt zum 1.1. 2022 in Kraft und „für die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Dienststellen des Bundes in unmittelbarer Bundesverwaltung“.

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