Anheuser Busch Inbev hat im Streit mit der tschechischen Budweiser Brauerei einen Teilerfolg erzielt. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hob am heutigen Dienstag ein Urteil des untergeordneten EU-Gerichts teilweise auf. Dieses hatte infrage gestellt, dass Anheuser-Busch für ihr Budweiser die sogenannte Gemeinschaftsmarke für die Kurzbezeichnung Bud erhält. Das EU-Gericht muss sich nun erneut mit dem Fall befassen.
Als Grund für die teilweise Aufhebung des Urteils nannte der Gerichtshof am Dienstag mehrere Rechtsfehler.