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Bud: Teilerfolg für AB Inbev

Anheuser Busch Inbev hat im Streit mit der tschechischen Budweiser Brauerei einen Teilerfolg erzielt. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hob am heutigen Dienstag ein Urteil des untergeordneten EU-Gerichts teilweise auf. Dieses hatte infrage gestellt, dass Anheuser-Busch für ihr Budweiser die sogenannte Gemeinschaftsmarke für die Kurzbezeichnung Bud erhält. Das EU-Gericht muss sich nun erneut mit dem Fall befassen.

Als Grund für die teilweise Aufhebung des Urteils nannte der Gerichtshof am Dienstag mehrere Rechtsfehler.

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