In einer etwas diffusen Angelegenheit, die weitere Kreise ziehen könnte, ist der Chef der Eichstätter Hofmühl-Brauerei, Benno Emslander, in Ingolstadt zu einer Geldbuß von 10.000 Euro verurteilt worden. Sein "Vergehen": Vor drei Jahren waren Flaschen der Brauerei mit dem Zusatz "gebraut nach dem bayerischen Reinheitsgebot" etikettiert worden, obwohl das Bier auch mit einem bestimmten Anteil an Weizenmalz eingebraut worden war.
Das Gericht wertete dies als Verstoß gegen das Reinheitsgebot, machte zugleich aber deutlich, dass die Hofmühl-Brauerei seiner Ansicht nach dabei kein Einzelfall ist. Örtliche Medien zitieren den Ingolstädter Leitenden Oberstaatsanwalt Helmut Walter sinngemäß mit der Aussage, man werde nun auch gegen andere Brauere vorgehen, die den selben Fehler gemacht hätten oder machten. (13.10.2010, 09:23 Uhr)