Nach dem Verkauf des österreichischen Marktführers Brau-Union an Heineken im Jahre 2003 waren 16 Mitglieder der Eigentümerfamilien wegen Insider-Handels angeklagt worden. Fast alle wurden vor zwei Jahren freigesprochen. Doch das Oberlandesgericht Wien hat die Freisprüche nun revidiert.
Jetzt müssen sich zehn Familienmitgleider, darunter so vermeintlich honorige Ehrenmänner wie der frühere Brau-Union-Aufsichtsratschef Christian Atzwanger sowie Ex-Brau-Union-CEO Karl Büche erneut vor Gericht verantworten.
Das OLG gibt laut der Tageszeitung Oberösterreichische Nachrichten bereits klare Vorgaben, was in dem neuen Prozess gegen die zehn Verdächtigen zu
berücksichtigen sei. So habe die ad hoc-Meldung vom 23. Januar
2003 keinen Informationsgleichstand zwischen den mutmaßlichen Insidern und
normalen Anlegern hergestellt. Ob Büche und Konsorten tatsächlich Vermögensvorteile erzielt hätten, sei
unerheblich. Es reiche der Vorsatz.
Auffällig sei auch das Anlageverhalten vor und nach dem Brau-Union-Verkauf. Einzelne Verdächtige hatten weder davor noch danach Aktiendeals getätigt, vor dem Heineken-Deal aber gleich mit Optionen gezockt. (22.4.2009, 9.46 Uhr)