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Biersteuer: Bayerischer Brauerbund stinksauer

Der Bayerische Brauerbund zeigt sich wenig amused über eine heute bekannt gegebene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 11. Dezember 2018. Diese hatte zwar die im Jahr 2004 eingeführte Erhöhung der Biersteuer für kleine und mittelständische Unternehmen für verfassungswidrig erklärt; trotzdem aber sollen Brauereien die damit in 15 Jahren zu viel entrichtete Biersteuer nicht zurückerhalten, weil das BVerfG, wie es heute in einem Kommentar des Bayerischen Brauerbundes heißt, "die entsprechende Regelung im Haushaltsbegleitgesetz ungeachtet ihrer Verfassungswidrigkeit für die Vergangenheit für anwendbar erklärt hat".

Brauerpräsident Georg Schneider wurde ziemlich deutlich: „Nun stellt das oberste Gericht fest, dass die Staffel verfassungswidrig zum Nachteil der Branche geändert wurde, aber von den widerrechtlich zu viel eingezogenen Steuern gibt es keinen Cent zurück. Warum haben hunderte Brauereien 15 Jahre lang, Monat für Monat gegen ihren erhöhten Biersteuerbescheid Beschwerde eingelegt? Nur, um am Ende Recht zu bekommen? Da wird das Wort “Mittelstandsfreundlichkeit” zur politischen Worthülse und das Vertrauen in den Rechtsstaat mit Füßen getreten", tobte der Bräu aus Kelheim.

Der ganze Vorgang hat eine lange Geschichte; die Bayern hatten in einem Musterverfahren gegen das Haushaltsbegleitgesetz aus dem Jahre 2004 den Klageweg bis zum Bundesfinanzhof beschritten. Dieser hatte die verfassungsrechtlichen Bedenken des Spitzenverbandes der bayerischen Brauwirtschaft bereits 2011 bestätigt und die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit des damaligen Gesetzgebungsverfahrens an das BverfG gegeben.

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