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Bierkartell: Verfahren ab Juni

Das Verfahren wird eröffnet. Ab dem 13. Juni beschäftigt sich das Oberlandesgericht Düsseldorf nun mit dem sogenannten Bierkartell. Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2014 gegen insgesamt 11 Brauereien, Verbände und Verantwortliche wegen im Jahr 2007 getroffener Preisabsprachen Geldbußen verhängt. Initiiert wurde das Kartellverfahren durch AB Inbev Deutschland.

 

Die am stärksten betroffenen Braugruppen Carlsberg Deutschland und die Radeberger Gruppe waren gegen ihre 62 Mio Euro bzw. 160 Mio Euro hohen Bußgelder vor Gericht gezogen.Laut dpa wurden vom OLG zunächst 20 Verhandlungstage angesetzt. Zwischenzeitlich war  kolportiert worden, dass Oetker-Chef Dr. Albert Christmann einen Vergleich mit dem Kartellamt geschlossen habe. Was offenbar nicht zutraf. Nun muss der frühere Radeberger-Gf Christmann persönlich vor dem OLG antreten. Und dabei riskieren, zu noch viel mehr als 160 Mio Euro (plus persönliche Buße) verknackt zu werden.

 

Das Verfahren gegen Gaffel, Früh-Kölsch und Erzquell-Brauerei, die ihre Bußgelder (insgesamt 7 Mio Euro) ebenfalls nicht akzeptiert haben, wird laut INSIDERN erst im Anschluss verhandelt. Das OLG wird die beiden Verfahren getrennt behandeln.

 

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