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Bierkartell doch nicht verjährt!

Als das OLG Düsseldorf im April 2019 das Verfahren wegen Verjährung einstellte, knallten die Korken. Carlsberg soll seine Verteidiger laut INSIDERN sogar zu einer Party nach London geflogen haben. Doch das war verfrüht, die Staatsanwalt legte Beschwerde ein und kam damit beim Bundesgerichtshof durch. „Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an einen anderen Kartellsenat des Oberlandesgerichts zurückverwiesen“, heißt es jetzt in einem Urteil des BGH. Pikant ist die Begründung, denn der BGH argumentiert damit, dass es tatsächlich eine Absprache gegeben habe, die im Markt anschließend für einen längeren Zeitraum Wirkung erzielt hätte (weswegen sich auch die Verjährung nach hinten verschob). Schlechte Aussichten also für Carlsberg und Ex-Vorstandschef Wolfgang Burgard, die als einzige gegen die Bußgelder des Bundeskartellamts (wegen angeblicher Preisabsprachen im März 2007) Einspruch erhoben hatten. Von Carlsberg forderte der Generalstaatsanwalt zuletzt ein Bußgeld von 250.000.000 Euro; eine Vervierfachung der ursprünglichen Kartellbuße von 62 Mio Euro. Und auch Burgard sollte noch mehr zahlen – nämlich 300.000 Euro.

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