Der Bundesgerichtshof hat gestern Abend das Urteil des Oberlandesgericht Nürnberg-Fürth bestätigt, wonach die Qualitäts-Bezeichnung Bio-Mineralwasser zulässig ist, weil sie den Interessen der Verbraucher nachkommt.
Der BGH hat gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel zugelassen. Damit ist die seit drei Jahren andauernde Auseinandersetzung zwischen den Gerichten und Neumarkter Lammsbräu, die das Bio-Mineralwasser Biokristall vertreibt, beendet. Das Urteil des OLG ist damit rechtskräftig. Die mit dem OLG-Urteil verbundene Auflage, das verwendete Bio-Mineralwassersiegel so zu modifizieren, dass eine Verwechslung mit dem offiziellen EU-Biosiegel für den Verbraucher ausgeschlossen ist, erfüllt Lammsbräu bereits seit Februar 2012.