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Bei uns im Kühlschrank: Eine Stange Kölsch

In Zeiten, da der Brauerbund NRW wieder mal Zahlen zur Kölsch- und Alt-Misere verschickt, als Warnung voraus erstmal Artikel 1 aus dem Rheinischen Grundgesetz: Et es wie et es. Kölsch kriegt im November mit -24,7% Absatz dick auf die Mütze, Alt noch dicker (-37,3%). Aufgelaufen von Januar bis Ende November waren es -14,5% bzw. -14% (Art. 2: Et kütt wie et kütt). Ob Artikel 3 (Et hätt noch emmer joot jejange) in absehbarer Zeit Anwendung findet oder die Dinge sich doch neu sortieren – insbesondere wenn der Shutdown wie zu erwarten noch über Karneval andauert – bleibt abzuwarten. Während der Handel Menge bolzt (laut Strobls Bierradar – INSIDE 864 – lag Kölsch bis Ende September in LEH und GAM bei +3,5%, Alt immerhin noch bei +0,2%) und die Erträge bis aufs Skelett abnagt, zittern sich auch die im NRW-Verband erfassten Pilsbrauer mit einem November-Minus von 21,4% in den Winterschlaf. Wat fott es, es fott (Art. 4). Und als sei das Grundgesetz für eben jene gepeingten Brauer geschrieben, zeigen wir uns solidarisch und zapfen heute noch kühl und herzlich ein paar Stangen Kölsch und Alt ersatzweise aus dem Kühlschrank. Et bliev nix wie et wor: Möge Artikel 5 nie Wahrheit werden. Das nächste Pils oder Alt kommt hoffentlich wieder aus einem Zapfhahn in Köln oder Düsseldorf.

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