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Bayern: Gericht kippt generelles Alkoholverbot

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am heutigen Dienstag das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es folgte damit dem Eilantrag einer Privatperson aus Regensburg. Die bestehenden Kontaktbeschränkungen, die Schließung von Bibliotheken und Archiven sowie die 15-km-Regelung für tagestouristische Ausflüge hat das Gericht aber nicht außer Kraft gesetzt.

Wie der BayVGH ausführte, überschreitet die Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaats Bayern die Verordnungsermächtigung des Bundesgesetzgebers. Nach § 28a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) seien Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen. Die Entscheidung des Senats gilt ab sofort bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache. 

(BayVGH, Beschluss vom 19. Januar 2021, Az. 20 NE 21.76)

Nachtrag: Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) reagierte am Dienstag auf die Entscheidung des BayVGH mit der Ansage, das vorläufige Urteil sei "bedauerlich, da Alkohol enthemmt und dazu beiträgt, mit den unbedingt nötigen Hygieneabständen laxer umzugehen". Nun sollen wieder die Kommunen bestimmte Plätze festlegen können, an denen der Alkoholkonsum verboten ist.

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