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Ardagh/Ball hat Klage am Hals

Der Produktentwickler der wiederberschließbaren Dose Bound2B klagt in Den Haag wegen Vertragsverletzung und auf Schadensersatz in Höhe von bis zu 250 Mio Euro. Die Klage bezieht sich auf die Nichteinhaltung gemeinsamer Produktentwicklungs- und Lizenzvereinbarungen seitens Ardagh Metal Beverage Germany GmbH (damals Ball Packaging Europe). Diese Vereinbarungen wurden von Bound2B und Ardagh 2004 abgeschlossen.

Der betreffende Teil des Ball-Konzerns wurde schließlich 2016 an Ardagh verkauft und der Name der Firma daraufhin geändert. Damit wurde laut Bound2B keine der Vertragsverpflichtungen mit der wiederverschließbaren Dose jemals erfüllt. "Des Weiteren wurde die Verpflichtung zur Zahlung von Nutzungslizenzgebühren für die wiederverschließbare Technologie bei Produkten, einschließlich Coca Cola Burn sowie Monster Energy, nicht vollständig eingehalten", so der Vorwurf seitens Bound2B.

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