In dem reichlich diffusen Rechtststreit um die Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden von Alpirsbacher hat das Landesarbeitsgericht Stuttgart einen Beschluss des Arbeitsgerichts Pforzheim aufgehoben: Die Brauerei darf ihren Angestellten nun doch nicht entlassen. Der Mann und zwei weitere Mitarbeiter, die ebenfalls Kündigungen erhalten und sich inzwischen mit der Brauerei verglichen haben, sollen überschüssige Bierhefe weiterverkauft haben. Die Stuttgarter Gerichtskammer kritisierte zwar durchaus, wie die drei Angestellten der Brauerei gehandelt hatten, befand jedoch die fristlose Kündigung als nicht angemessen und konnte auch nicht abschließend klären, wie freiwillig oder eben nicht freiwillig Geld für die überschüssige Hefe gezahlt worden ist. Eine weitere Rechtsbeschwerde ist dem Vernehmen nach nicht mehr möglich.(24.10.2008, 10:04 Uhr)