Das Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg erhöht in Zusammenhang mit dem seit 1. März geltenden Alkoholverkaufsverbots den Druck auf Tankstellen. Wie berichtet, hatten diverse Betreiber von Tankstellen - insbesondere des ARAL-Konzerns - trickreich versucht, das Verbot zu umgehen.
Das Ministerium stellt in einem Brief vom heutigen Mittwoch klar, dass "Betriebe mit Gaststättenkonzession" von dem Verbot ausgenommen seien; allerdings müsse ein solcher Betrieb ein «separater, klar abgrenzbarer gastronomischer Bereich» sein - mit Theke, Tischen, Steh- oder Sitzgelegenheiten und einer mehr oder weniger umfangreichen Speisekarte.
Bei Tankstellen fällt diese Einordnung oft schwer; relativ unverblümt droht das Ministerium Tankstellenbetreibern auch, die Sperrfrist für das normalerweise zwischen 22 und 5 Uhr morgens geltende Verkaufsverbot könnte verlängert werden. Örtliche Medien hatten in den vergangenen Wochen berichtet, einige ARAL-Tankstellen hätten z.B. tagsüber alkoholische Getränke verkauft, die dann erst nachts abgeholt wurden.(14.04.2010, 16:22 Uhr)