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Ärger ums Leitungswasser

Wenige Tage, nachdem das Europa-Parlament die geänderte EU-Trinkwasser-Richtlinie verabschiedet hat, kommt es zum erwarteten Protest der Verbände. Die Richtlinie sieht zwar strengere Grenzwerte für Substanzen im Leitungswasser vor - für viele geht sie aber nicht weit genug.

Thorsten Ackermann, Vorsitzender des Handelsverbandes für Heil- und Mineralwasser e.V., wies in einem Schreiben darauf hin, dass trotz der verschärften Anforderungen aber "immer noch Blei, Hormongifte und bis zu 4.700 Industriechemikalien im Leitungswasser enthalten" sein dürften. Das kennzeichnet in etwa die bereits bekannt Argumentationskette der Mineralbrunnen, die die ursprüngliche Reinheit ihrer Wässer nachweisen müssen. Zudem hänge das Inverkehrbringen des Gesundheitswassers von der Erteilung einer Nutzungsgenehmigung ab, die nur erteilt werde, wenn die Abfüll- und Rohrleitungen keinerlei gesundheitlichen Gefahren aufweisen. Für Leitungswasser sollten diese strengen Anforderungen erst noch erarbeitet werden.

Die Überarbeitung der Richtlinie geht direkt auf die erste erfolgreiche europäische Bürgerinitiative „Right2Water“ zurück. Die Kommission nahm am 1. Februar 2018 ihren Vorschlag für eine Neufassung der Trinkwasserrichtlinie an. Der Rat legte seinen Standpunkt zu dem Vorschlag am 5. März 2019 fest. Darauf folgten Verhandlungen zwischen den beiden gesetzgebenden Organen. Der Rat und das Europäische Parlament erzielten am 18. Dezember 2019 eine vorläufige Einigung, die von den EU-Botschafterinnen und ‑Botschaftern der Mitgliedstaaten am 5. Februar 2020 bestätigt wurde. Jetzt hat das EU-Parlament als letzte demokratische Instanz darüber entschieden.

Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie muss bis Dezember 2022 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie schreibt nicht nur für öffentliche Einrichtungen die kostenfreie Abgabe von Leitungswasser vor, sondern auch für gastronomische Betriebe. 

 

 

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