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Abblitzt is: Kein Markenrecht für „Oktoberfest“

Schlechte Nachrichten für die Stadt München. Kurz vor dem Start des 186. Oktoberfestes hat das EU-Amt für geistiges Eigentum EUIPO den Antrag der bayerischen Landeshauptstadt erstinstanzlich abgeschmettert, die Marke Oktoberfest schützen zu lassen. Die Stadt wolle nun in die nächste Instanz ziehen, berichtet das Manager Magazin.

Mit den Markenrechten, um die sich München seit 2016 bemüht, könnte die Stadt laut dem Magazin jährlich 100 Millionen Euro an Lizenzgebühren einnehmen. Erfolgreicher war die Stadt München im vergangenen September bei einem anderen Begriff. Vom Europäischen Patentamt hatte man sich die Markenrechte für den Ausdruck Wiesn sichern lassen.

Auch ist die Marke Oktoberfestbier geschützt – und das schon seit 20 Jahren. Sie gehört dem Verein Münchner Brauereien e.V. und darf ausschließlich von den Münchner Traditionsbrauereien Augustiner, Hacker-Pschorr, Spaten, Löwenbräu, Paulaner und dem Staatlichen Hofbräuhaus München als Kollektivmarke genutzt werden. Allerdings gilt die Exklusivität nur für die EU.

Die Trittbrettfahrer außerhalb Europas dürften sich durch den aktuellen Richterspruch gestärkt fühlen. So vertrieben z.B. in den  USA dieverse Brauer ein Biere mit dem Namen Oktoberfest.

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