Das österreichische Kartellgericht hat gegen die Ottakringer-Schwester Vöslauer wegen Preisabsprachen mit dem Lebensmitteleinzelhandel 653.775 Euro Strafe verhängt. Damit wurde einem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) stattgegeben.
„Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise bestimmter nicht alkoholischer Getränke, insbesondere Mineralwasser, im Zeitraum zwischen Jänner 2007 und Dezember 2012“, heißt es in der Entscheidung des Kartellgerichts.
Weil die Parteien auf Rechtsmittel verzichteten, ist die Entscheidung des Kartellgerichts rechtskräftig.