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Kartellamt verknackt Österreichs Brauer

Das österreichische Kartellgericht hat über die Bierhersteller Brau Union, Ottakringer und Stiegl ein Bußgeld von 1,11 Mio. Euro verhängt. Die Unternehmen hatten seit 1999 einen Lieferboykott von Fassbier an überregionale Cash & Carry-Märkte verabredet. Die Bierbrauer hatten ihr Verhalten mit „Qualitäts- und Hygienebedenken“ gerechtfertigt. Die Bundeswettbewerbsbeörde BWB hat dies nun für nicht zulässig befunden.

 

Der größte Teil der Strafe entfällt laut BWB auf Heinekens/Brau Union (u.a.Zipfer, Gösser) mit 750.000 Euro, gefolgt von Ottakringer mit 190.000 Euro und Stiegl mit 170.000 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

 

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