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EU nickt Megabrauerei-Deal ab

Die Europäische Kommission hat die Übernahme von SABMiller durch AB InBev durchgewunken. Die Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass AB InBev nahezu das gesamte europäische Biergeschäft von SABMiller verkauft.

 

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, erklärt: Der Bierumsatz in Europa beträgt rund 125 Mrd. EUR jährlich. Unser Hauptanliegen war es daher zu gewährleisten, dass die Übernahme von SABMiller durch AB InBev nicht zu weniger Wettbewerb auf den europäischen Biermärkten führt.“


Damit ist die erste Kuh vom Eis. Nun fehlen noch die Zusagen der Behörden in den USA und in China. Südafrika und Australien haben bereits ihren Segen für die Übernahme gegeben.

 

Die Begründung der EU-Kommission im Wortlaut:

"Die vorläufige Untersuchung der Kommission ergab, dass das Vorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form zu einem Preisanstieg in praktisch allen EU-Ländern hätte führen können, in denen SABMiller vertreten ist.

  1. In Italien, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich, Rumändien und Ungarn wäre durch die Fusion ein wichtiger Wettbewerber vom Biermarkt bzw. wichtigen Teilsegmenten des Biermarkts weggefallen. Die Verringerung der Zahl der Wettbewerber hätte zudem eine stillschweigende Preiskoordinierung wahrscheinlicher gemacht. Bei ihrer Untersuchung hatte die Kommission Unterlagen und spezfische Beweismittel vorgefunden, die darauf hindeuteten, dass die europäischen Brauereiunternehmen ihre Preisgestaltung in den mehreren Ländern nach Möglichkeit am dortigen Marktführer ausrichten. Dabei ergreifen die Marktführer jeweils die Initiative und heben die Preise an in der Erwartung, dass die Konkurrenz nachzieht. Weicht ein Konkurrent vom erwarteten Verhalten ab, können die Wettbewerber zu gezielten Gegenmaßnahmen greifen. Mit diesem Preisgebaren können die Brauereiunternehmen versuchen, ein höheres Preisniveau zu erzielen, als unter normalen Voraussetzungen.
  2. In der Tschechischen Republik, Ungarn, Rumänien und der Slowakei hätte das Vorhaben eine starke Verbindung zwischen Molson Coors und dem Marktführer AB InBev/SABMiller herbeigeführt. AB InBev ist in diesen Ländern über sein Abfüll- und Vertriebsunternehmen Molson Coors vertreten. Aufgrund der Fusion hätte Molson Coors weniger Anreize verspürt, mit SABMiller zu konkurrieren. Außerdem wäre eine stillschweigende Verhaltensabstimmung wahrscheinlicher geworden.
  3. In seiner angemeldeten Form hätte das Vorhaben wegen der erhöhten Anzahl von Kontakten auf mehreren Märkten wahrscheinlich eine stillschweigende Preisabstimmung unter Brauereiunternehmen im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erleichtert. Die Fusion von zwei der vier größten Brauereiunternehmen im EWR hätte dazu geführt, dass das fusionierte Unternehmen auf deutlich mehr nationalen Märkten mit den beiden verbleibenden großen supranationalen Bierproduzenten konkurriert hätte. Weniger Anbieter, die sich auf einer gestiegenen Anzahl von Märkten gegenüberstehen, hätten ihre Preispolitik auf nationaler Ebene leichter stillschweigend untereinander abstimmen können. Die zusätzlichen Kontakte hätten ferner Gegenmaßnahmen gegen Preissenkungen durch Konkurrenten nicht nur in dem Land, in dem die Preissenkung vorgenommen wurde, sondern auch in anderen Ländern erleichtert. Die Kommission hat spezifische Belege dafür vorgefunden, dass Brauereiunternehmen sich über mehrere Märkte erstreckende Gegenmaßnahmen erwogen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der oligopolartigen Struktur der europäischen Biermärkte befürchtete die Kommission, dass der Zusammenschluss ohne umfassende Abhilfemaßnahmen eine Preisabstimmung erleichtert und erfolgversprechender gemacht hätte.

 

Unterbreitete Verpflichtungszusagen

AB InBev hatte von vorneherein angeboten, das gesamte Geschäft von SABMiller in Frankreich, Italien, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich zu veräußern, um etwaige Wettbewerbsbedenken der Kommission in Bezug auf diese Länder auszuräumen. Für diese Unternehmensteile hatte AB InBev bereits ein Kaufangebot der japanischen Brauerei Asahi akzeptiert.

Um die weiteren von der Kommission während der ersten Untersuchungsphase geltend gemachten Bedenken auszuräumen, bot AB InBev auch die Veräußerung des Geschäfts von SABMiller in der Tschechischen Republik, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei an.

Zusammengenommen räumen diese Verpflichtungszusagen die Wettbewerbsbedenken der Kommission aus. Das gilt auch für ihre Bedenken hinsichtlich einer erhöhten Zahl von Kontakten auf mehreren Märkten, da AB InBev sich verpflichtet hat, nahezu sämtliche europäischen Unternehmensteile von SABMiller zu verkaufen, die es ursprünglich übernehmen wollte.

Der Genehmigungsbeschluss ist an die Bedingung geknüpft, dass die Verpflichtungen vollständig erfüllt werden.

Angesichts der angebotenen Abhilfemaßnahmen gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme in der geänderten Form keinen Anlass zu Wettbewerbsbedenken mehr gibt. Vielmehr wird die Wettbewerbsintensität auf den europäischen Biermärkten auch nach dem Zusammenschluss unverändert bleiben.

Der Zusammenschluss war am 31. März 2016 bei der Kommission angemeldet worden."

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