"Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes" hat die Edeka-Zentrale gestern abend seine von der Urstromquelle hergestellte Gut&Günstig-Eigenmarke Apfelschorle 0,5 Liter mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 21.02.17 und 01.03.17. zurückgerufen. Es könne, heißt es, nicht ausgeschlossen werden, "dass in Einzelfällen eine Verunreinigung einiger weniger Flaschen mit Hefen während der Herstellung stattgefunden hat. Diese Hefen verursachen einen Gärungsprozess, der wiederum zu einem Druckaufbau in der Plastik-Flasche (PET) und Eintrübung des Getränks führen kann. Dieses kann unter ungünstigen Bedingungen bis zum Platzen der Flasche führen. Dadurch besteht eine mögliche Verletzungsgefahr."
Bereits gekaufte Flaschen, deren Inhalt eine Trübung aufweist und aufgebläht sind, sollten keinesfalls geöffnet, sondern umgehend vorsichtig entsorgt werden. Die entsprechende Charge wurde bei Edeka und vereinzelt auch bei Marktkauf verkauft.
Erst 2011 hatte die Edeka mit fast gleichem Wortlaut ebenfalls Apfelschorle der Eigenmarke Gut&Günstig zurückrufen müssen (INSIDE 640) - damals allerdings in der 1,5 Liter-Flasche. Abfüller seinerzeit: die Edeka-Tochter Schwarzwald-Sprudel.